Rechtsprechung
BVerwG, 26.08.1986 - 1 D 4.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarrecht - Geschenkannahme - Gehaltskürzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 05.11.1985 - X VL 75/85
- BVerwG, 26.08.1986 - 1 D 4.86
Papierfundstellen
- DVBl 1987, 253
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.09.1985 - 1 D 25.85
Beamtenrecht - Pflichtverletzung - Bestechlichkeit - Vorteilsannahme
Auszug aus BVerwG, 26.08.1986 - 1 D 4.86
Anders als beim Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld oder Gut kann von der grundsätzlich gebotenen Entfernung aus dem Dienst in diesen Fällen über die drei in der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmegründe hinaus aber auch dann von der Entfernung aus dem Dienst abgesehen werden, wenn andere Milderungsgründe ausnahmsweise einen Rest von Vertrauen in den Beamten rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 -DVBl. 1986, 147>). - BVerwG, 26.02.1986 - 1 D 118.85
Zulässigkeit der Gehaltskürzung - Beamter - Beurlaubung ohne Dienstbezüge
Auszug aus BVerwG, 26.08.1986 - 1 D 4.86
Von dieser Rechtslage, daß ein vorübergehendes Vollstreckungshindernis einer Gehaltskürzung nicht entgegensteht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 118.85 -). - BVerwG, 14.05.1986 - 1 D 157.85
Einstellung des Verfahrens eines Beamten wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme …
Auszug aus BVerwG, 26.08.1986 - 1 D 4.86
Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung auch tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld genommen hat (vgl. zuletzt Urteil vom 14. Mai 1986 - BVerwG 1 D 157.85 - ).
- BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme
Aber auch im Falle der Annahme von Bargeld oder Vornahme der pflichtwidrigen Handlung sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die denkbaren Ausnahmegründe nicht auf typisierte Fallgruppen beschränkt (Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 - DokBer B 1986, 301 = DVBl 1987, 253 [BVerwG 26.08.1986 - 1 D 4/86]). - BVerwG, 07.10.1986 - 1 D 46.86
Wegfall der Bindungswirkung - Tragende Feststellung - Erstinstanzliches …
Anders als beim Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld oder Gut kann von der grundsätzlich gebotenen Entfernung aus dem Dienst in diesen Fällen über die drei in der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmegründe hinaus aber auch dann abgesehen werden, wenn andere Milderungsgründe ausnahmsweise einen Rest von Vertrauen in den Beamten rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 -DVBl. 1986, 147> sowie Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 -). Da es sich aber um mehrere Einzelfälle handelt und der Beamte zwischenzeitlich Gelegenheit hatte, über die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nachzudenken und sich insbesondere zu erkundigen oder eine Meldung zu erstatten, liegt der Fall schwerer als der in dem Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 - behandelte.
- BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere …
Die denkbaren Ausnahmegründe sind mithin vielschichtiger als in Fällen des Zugriffs auf amtlich anvertrautes Gut und daher nicht auf typisierte Fallgruppen beschränkt (st.Rspr., z.B. Urteil vom 6. Mai 1987 - BVerwG 1 D 64.86 -ZBR 1988, 75>; Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 - ).
- BVerwG, 05.05.1987 - 1 D 121.86
Unerlaubte Vorteilsannahme eines Bundesbahninspektors durch die Annahme einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (s. Urteil vom 26. August 1986 - 1 D 4.86 - ) gehört die verbotene Geschenkannahme in bezug auf das Amt zu den schwersten Dienstpflichtverletzungen, die ein Beamter begehen kann, auch wenn sie nicht in der Form der strafbaren einfachen oder schweren Bestechlichkeit begangen sein sollte.Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld angenommen hat (BVerwG 1 D 4.86, a.a.O., mit weiteren Hinweisen).
- BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 51.91
Gehaltskürzung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffenden Angaben …
Von dieser Rechtslage, daß nämlich ein vorübergehendes Vollstreckungshindernis einer Gehaltskürzung nicht entgegensteht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 118.85 - <BVerwGE 83, 125, 128 f.> [BVerwG 26.02.1986 - 1 D 118/85] , Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 -, Beschluß vom 9. April 1991 - BVerwG 1 DB 3, 91 -). - BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 64.86
Annahme von geringen Geldbeträgen für nicht pflichtwidrige Handlungen durch einen …
Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung, an der der erkennende Senat ebenfalls festhält (vgl. Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 -). - BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
Annahme von geringeren Geldbeträgen für nicht pflichtwidrige Handlungen durch …
Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung, an der der erkennende Senat ebenfalls festhält (vgl. Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 - Dok.Ber. B 1986, 301). - BVerwG, 27.01.1987 - 1 D 78.86
Annahme von Bargeld und anderen Geschenken für Abfertigungshandlungen im Rahmen …
Hinzu kommen die Urteile vom 14. Mai 1986 - BVerwG 1 D 157.85 -, vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 - , vom 7. Oktober 1986 - BVerwG 1 D 46.86 -und vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 1 D 159.85 -, Die verbotene Geschenkannahme in bezug auf das Amt gehört zu den schwersten Dienstpflichtverletzungen, die ein Beamter begehen kann, auch wenn sie nicht in der Form der strafbaren einfachen oder schweren Bestechlichkeit begangen sein sollte.